Die Ständige Kommission Labor ist die Ansprechpartnerin der GTH für alle labordiagnostischen Fragestellungen in der Gerinnungsmedizin.
Die Ständige Kommission Labor der GTH Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e. V. versteht sich als Ansprechpartnerin für alle labordiagnostischen Fragestellungen der Gerinnungsmedizin.
Die Ziele der Kommision sind insbesondere die Erstellung von Handlungsempfehlungen, die Unterstützung der Standardisierung, der Aufbau eines Kompetenznetzwerkes sowie die Unterstützung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
Für MTLA sind daher auch Reisestipendien ausgelobt.
- Sprecherin/Sprecher der Kommision
- Geschäftsordnung und Ziele
- Gründung der STAEKOLA
- Mitglieder der STAEKOLA
- Projektgruppe F VIII / F IX
- Empfehlungen der STAEKOLA
- Kompetenznetzwerk
Arzt für Transfusionsmedizin, Arzt für Laboratoriumsmedizin
Hämostaseologie, Ärztliches Qualitätsmanagement
Sprecher der Ständigen Kommission Labor (STAEKOLA)
der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V.
c/o Sektion Hämostaseologie
Gerinnungsambulanz – Hämphiliezentrum – Gerinnungslabor – Thrombozytenlabor
European Haemophilia Comprehensive Care Center (EHCCC)
Langhansstraße 2
Universitätsklinikum Gießen
35392 Gießen
Tel. (0641) 985-42700
ulrich.sachs@med.uni-giessen.de
Priv.-Doz. Dr. biol. hom. Jens Müller
Institut für Experimentelle Hämatologie und Transfusionsmedizin
Universitätsklinikum Bonn
Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn
Tel.: +49 228 287-16735
Fax: +49 228 287-16718
Email: jens.mueller@ukbonn.de
Stellungnahme zu den ACR/EULAR-Klassifikationskriterien 2023 für das Antiphospholipid-Syndrom
Die aktuellen ACR/EULAR-Klassifikationskriterien 2023 für das AntiphospholipidSyndrom (APS) wurden vor kurzem veröffentlicht [1]. Sie ersetzen die vorherigen Kriterien aus dem Jahr 2006. Diese neuen Kriterien wurden in erster Linie für die Anwendung in klinischen Beobachtungsstudien und Studien entwickelt und umfassen sowohl die klinischen wie auch die labordiagnostischen Aspekte des APS. Für den Laborbereich wurden hier erstmals spezifische Empfehlungen für den „Antiphospholipid-Antikörper-Test unter Verwendung der Festphasenmethode“ ausgesprochen. Empfohlen wird, ausschließlich ELISAMethoden für Anticardiolipin-IgG und -IgM und Anti-Beta-2-Glykoprotein-1-IgG und -IgM einzusetzen. Zudem werden feste Schwellenwerte für „mäßig positiv“ (40-79 U/ml) und „hoch positiv“ (≥80 U/ml) vorgeschlagen. Alternative Methoden, wie etwa automatisierte Messplattformen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Unter Berücksichtigung der verfügbaren Literatur kann sich die Ständige Kommission Labor der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung diesen Empfehlungen für den Nachweis von Antiphospholipid-Antikörpern (APA) nicht anschließen.
Bitte lesen Sie das vollständige Dokument mit der Begründung!
Ihre Ansprechpartner sind Prof. Ulrich Sachs und PD Jens Müller.
Hinweis zum differenzierten Aufschub des Geltungsbeginn der EU-Verordnung 2017/746 (IVDR)
Mit Ablösung der Direktive über In-vitro Diagnostika 98/79/EG (IVD) durch die EU-Verordnung 2017/746 (In-Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation, IVDR) sollte diese nach einer fünfjährigen Übergangsfrist im Mai 2022 endgültig in Kraft treten. Insbesondere vor dem Hintergrund der hiermit verbundenen Implikationen für In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung (In-House IVD) wurde Anfang 2020 die Ad-hoc-Kommission „In-vitro Diagnostik“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ins Leben gerufen, in der die GTH durch die Ständige Kommission Labor (STAEKOLA) vertreten ist.
Am 16. Dezember 2021 hat das Europäische Parlament nun einen differenzierten Aufschub der Anwendung von einzelnen Komponenten der IVDR beschlossen, was auch In-House IVD betrifft. Diesbezüglich finden Sie angefügt ein entsprechendes Informationsschreiben der AWMF. Zudem an dieser Stelle der Hinweis auf die Website der AWMF, auf der unter dem weiter unten aufgeführten Link neben weiteren Informationen zur IVDR nun auch spezifische Dokumente als Hilfestellung zur Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf In-House IVD zu finden sind.
Auch möchten wir an dieser Stelle auf ein entsprechendes Webinar der AWMF hinweisen, welches am 11. Februar 2022 unter dem Titel „Update EU-Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR)“ stattfinden wird. Ein entsprechendes Einladungsschreiben mit dem vorgesehenen Programm als auch einem Link für die Anmeldung findet sich ebenfalls beigefügt.
Fragen zur IVDR können an die STAEKOLA gerichtet werden. Zudem soll dieser Themenpunkt auch in der 6. Sitzung der STAEKOLA im Rahmen der GTH Jahrestagung 2022 in Leipzig aufgegriffen werden.
Link zum Webauftritt der Ad-hoc-Kommission „In vitro-Diagnostik“ der AWMF:
https://www.awmf.org/service/arbeitshilfen-und-formulare#c1797